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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen T. Korkmaz Rohr und Kanalreinigung, Inhaber: Tolga Korkmaz, Molchstraße 16, 12524 Berlin, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Korkmaz Haustechnik“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen. Dies betrifft insbesondere Sanitärinstallationen, Heizungsinstallation, -wartung und -reparatur, Badsanierungen, Rohr- und Kanalreinigung, die Beseitigung von Rohrbrüchen und Wasserschäden, Renovierungs- und Innenausbauarbeiten sowie Notdienstleistungen.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(4) Zwingende gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern bleiben von diesen AGB unberührt. Soweit einzelne Regelungen dieser AGB gegenüber Verbrauchern unzulässig sind, gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.

§ 2 Angebot, Kostenvoranschlag und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt, insbesondere durch Unterschrift, durch Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail oder Messenger-Nachricht) oder durch eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Bei Notdienst- und Kleinaufträgen kommt der Vertrag auch durch telefonische oder mündliche Beauftragung und den anschließenden Beginn der Arbeiten zustande.

(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Zeichnet sich ab, dass die Kosten eines unverbindlichen Kostenvoranschlags wesentlich überschritten werden, zeigt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich an (§ 650 BGB). Der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu vergüten.

(4) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche oder geänderte Leistungen bedürfen einer Vereinbarung der Vertragsparteien; sie werden gesondert vergütet. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, Änderungen in Textform festzuhalten.

§ 3 Preise

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Ein vereinbarter Fest- oder Pauschalpreis gilt ausschließlich für die im Angebot beschriebenen Leistungen. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

(3) Soweit kein Festpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Angebot genannten bzw. der bei Auftragserteilung mitgeteilten Stundenverrechnungssätze. Abgerechnet wird der tatsächliche Zeitaufwand im 15-Minuten-Takt; angefangene 15 Minuten werden als volle 15 Minuten berechnet. Material, Ersatz- und Verschleißteile, Anfahrt, Entsorgung sowie sonstige Nebenkosten werden entsprechend dem Angebot bzw. der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers berechnet.

(4) Werden während der Ausführung Umstände festgestellt, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren und zusätzliche Leistungen erforderlich machen (z. B. verdeckte Schäden an Leitungen oder Bausubstanz), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Ausführung der Zusatzarbeiten über Art und voraussichtliche Kosten, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist. Maßnahmen, die zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr oder zur Vermeidung größerer Schäden unaufschiebbar sind, darf der Auftragnehmer auch ohne vorherige Rücksprache ausführen; sie werden nach Aufwand berechnet.

§ 4 Notdienst und dringende Reparaturen

(1) Der Auftragnehmer bietet einen Notdienst für dringende Störungen an (z. B. Rohrbruch, Wasseraustritt, Verstopfung mit Überflutungsgefahr, Heizungsausfall). Für Notdiensteinsätze können Zuschläge für Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten, an Wochenenden und Feiertagen berechnet werden. Die Zuschläge und der Stundenverrechnungssatz für Notdiensteinsätze werden dem Auftraggeber vor der Beauftragung mitgeteilt.

(2) Bei Notdiensteinsätzen führt der Auftragnehmer zunächst diejenigen Maßnahmen durch, die zur Gefahrenabwehr, Schadensbegrenzung oder vorläufigen Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Weitergehende Reparatur- oder Sanierungsarbeiten werden nur nach gesonderter Beauftragung ausgeführt.

(3) Verbindliche Eintreffzeiten können bei Notdiensteinsätzen aufgrund der Dringlichkeit und vorhergehender Einsätze nicht zugesagt werden. Der Auftragnehmer nennt eine voraussichtliche Eintreffzeit und informiert bei erheblichen Verzögerungen.

(4) Hinweis für Verbraucher: Hat der Verbraucher den Auftragnehmer ausdrücklich aufgefordert, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, besteht für diese Arbeiten kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB). Für weitere, bei diesem Besuch zusätzlich erbrachte Leistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht bestehen (siehe § 9).

§ 5 Zahlungsbedingungen, Abschlagszahlungen

(1) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Bei Notdienst- und Kleinaufträgen ist die Vergütung nach Abschluss der Arbeiten sofort fällig.

(2) Bei Aufträgen mit längerer Ausführungsdauer (z. B. Badsanierungen) kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten und vertragsgemäßen Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Für Materialien, die speziell für den Auftrag bestellt oder angefertigt werden, kann der Auftragnehmer eine angemessene Anzahlung verlangen.

(3) Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn in der Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB). Im Verzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu zahlen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Fristsetzung berechtigt, weitere Arbeiten bis zur Begleichung der fälligen Forderungen einzustellen. Die hierdurch entstehende Verzögerung hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.

(5) Skonti oder sonstige Nachlässe werden nur gewährt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu den betroffenen Räumen und Anlagen und stellt Strom, Wasser und Beleuchtung am Arbeitsort unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte Vorschäden, bestehende Mängel, Besonderheiten der Bausubstanz, den Verlauf von Leitungen sowie über Umstände, die die Ausführung beeinflussen können (z. B. Denkmalschutz, Schadstoffe wie Asbest, Gemeinschaftseigentum). Vorhandene Pläne und Unterlagen stellt er zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Arbeitsbereich zugänglich und, soweit zumutbar, frei geräumt ist, und schützt empfindliche Gegenstände in der Nähe des Arbeitsbereichs. Bei Sanierungs- und Umbauarbeiten ist mit Staub- und Lärmentwicklung zu rechnen.

(4) Ist der Auftraggeber nicht Eigentümer des Objekts (z. B. als Mieter oder Wohnungseigentümer bei Arbeiten am Gemeinschaftseigentum), stellt er sicher, dass die erforderliche Zustimmung des Eigentümers, Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft vorliegt.

(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer den dadurch entstehenden Mehraufwand (insbesondere Wartezeiten und zusätzliche Anfahrten) nach den vereinbarten Sätzen berechnen und Termine angemessen verschieben. Die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers (§§ 642, 643 BGB) bleiben unberührt.

(6) Sagt der Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin später als 24 Stunden vor dem Termin ab oder ist der Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, kann der Auftragnehmer die vergeblich aufgewendete Anfahrt und Wartezeit nach den vereinbarten Sätzen berechnen, es sei denn, der Auftraggeber hat dies nicht zu vertreten.

§ 7 Termine und Ausführungsfristen

(1) Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Angaben.

(2) Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Krankheit, behördlichen Maßnahmen, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers sowie bei Umständen, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren (z. B. verdeckte Schäden). Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.

(3) Lieferzeiten von Herstellern und Lieferanten kann der Auftragnehmer nicht garantieren, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.

(4) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Ein Rücktritt setzt in der Regel voraus, dass der Auftraggeber zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 8 Kündigung und Stornierung durch den Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 9) bleibt hiervon unberührt.

(2) Kündigt der Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass dem Auftragnehmer danach 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen (§ 648 Satz 3 BGB). Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer oder geringerer Betrag geschuldet ist.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sowie speziell für den Auftrag bestellte oder angefertigte Materialien, die der Auftragnehmer nicht zurückgeben oder anderweitig verwenden kann, werden in jedem Fall zusätzlich vergütet.

(4) Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) bleibt unberührt.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Auftraggeber vor Ort) oder im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail oder Messenger) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind diesen AGB als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügt.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Verbraucher den Auftragnehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB), sowie bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

(3) Wünscht der Verbraucher, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen; bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss das Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen, insbesondere durch Unterzeichnung des als Anlage 3 beigefügten Formulars oder per E-Mail.

(4) Widerruft der Verbraucher den Vertrag, nachdem er den vorzeitigen Beginn verlangt hat, schuldet er dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ 10 Ausführung der Arbeiten, Material, Entsorgung

(1) Der Auftragnehmer führt die Arbeiten fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften aus. Er ist berechtigt, für Teilleistungen qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen; er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich.

(2) Material wird entsprechend dem Angebot beschafft. Ist das vereinbarte Material nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar, kann der Auftragnehmer gleichwertiges Material verwenden, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist; der Auftraggeber wird vorher informiert. Mehrkosten werden nur nach Zustimmung des Auftraggebers berechnet.

(3) Stellt der Auftraggeber Material selbst (z. B. eigene Armaturen, Sanitärobjekte oder Geräte), übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für dessen Beschaffenheit, Eignung und Vollständigkeit. Der Auftragnehmer prüft solches Material nur auf offensichtliche Mängel. Mehraufwand durch ungeeignetes, unvollständiges oder mangelhaftes Kundenmaterial wird nach Aufwand berechnet.

(4) Bei Arbeiten an vorhandenen Anlagen und Leitungen sowie an der Bausubstanz können verdeckte Vorschäden oder Mängel festgestellt werden. Für Schäden und Mängel, die bereits vor Beginn der Arbeiten vorhanden waren und nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung. § 3 Absatz 4 gilt entsprechend.

(5) Ausgebaute Altteile und Bauschutt werden vom Auftragnehmer entsorgt, sofern der Auftraggeber nichts anderes wünscht. Entsorgungskosten werden nach Angebot bzw. Preisliste berechnet. Der Arbeitsbereich wird nach Abschluss der Arbeiten besenrein übergeben.

(6) Der Auftragnehmer darf die ausgeführten Arbeiten zu Dokumentations- und Nachweiszwecken fotografieren. Eine Veröffentlichung von Bildern (z. B. als Referenz auf der Website) erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung des Auftraggebers und ohne personenbezogene Daten.

§ 11 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung nimmt der Auftraggeber das Werk ab. Auf Wunsch einer Partei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Bei Reparatur- und Notdienstleistungen kann die Abnahme durch Unterzeichnung des Arbeitsberichts vor Ort erklärt werden.

(2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).

(3) Die Abnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst bei der Abnahme mitzuteilen. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme und ihren Folgen bleiben im Übrigen unberührt.

§ 12 Mängelrechte, Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Ist das Werk mangelhaft, kann der Auftragnehmer die Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Herstellung eines neuen Werkes leisten (§ 635 BGB). Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer zur Prüfung und Beseitigung eines gerügten Mangels angemessenen Zugang.

(2) Die Verjährung der Mängelansprüche richtet sich nach § 634a BGB. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre für Arbeiten an Bauwerken (z. B. Installation von Heizungs- und Sanitäranlagen, Badsanierungen) und zwei Jahre für sonstige Werkleistungen, jeweils ab Abnahme.

(3) Keine Mängelansprüche bestehen bei Mängeln, die zurückzuführen sind auf unsachgemäße Nutzung oder Bedienung, eigenmächtige Veränderungen oder Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, unterlassene oder nicht fachgerechte Wartung, normale Abnutzung und Verschleiß (insbesondere bei Verschleißteilen wie Dichtungen, Filtern und Kartuschen), den Zustand vorhandener Bausubstanz, Anlagen oder Leitungen oder auf vom Auftraggeber gestelltes Material, soweit der Auftragnehmer den Mangel nicht zu vertreten hat.

(4) Heizungs- und Warmwasseranlagen sind nach den Vorgaben des Herstellers regelmäßig zu warten. Schäden, die auf unterlassene Wartung zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Leistung des Auftragnehmers dar.

(5) Garantien der Hersteller bleiben von diesen Regelungen unberührt. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Abwicklung von Herstellergarantien; hierdurch entstehender Aufwand kann berechnet werden, soweit kein Mangel der Leistung des Auftragnehmers vorliegt.

§ 13 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) Bei Arbeiten an alten, vorgeschädigten oder nicht fachgerecht errichteten Anlagen und Leitungen (z. B. korrodierte oder verkalkte Rohre, schwergängige Absperrarmaturen) kann es trotz fachgerechter Ausführung zu Folgeschäden an angrenzenden Bauteilen kommen, insbesondere bei Rohrreinigungsarbeiten mit Druck oder mechanischen Werkzeugen. Der Auftragnehmer weist auf erkennbare Risiken vor Beginn der Arbeiten hin. Für solche Folgeschäden haftet er nur, wenn er sie zu vertreten hat.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Materialien und Geräte, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Für Materialien, die durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Auftraggebers aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere für Mängelansprüche.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

§ 16 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter korkmaz-haustechnik.com/datenschutz.

(2) Bei der Kommunikation über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) gelten zusätzlich die Datenschutzhinweise des jeweiligen Anbieters. Der Auftraggeber kann jederzeit eine andere Kommunikationsform (Telefon, E-Mail, Post) wählen.

§ 17 Streitbeilegung

(1) Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

(2) Der Auftragnehmer ist bestrebt, Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich zu lösen. Der Auftraggeber kann sich hierzu jederzeit an die oben genannten Kontaktdaten wenden.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit keiner besonderen Form; aus Beweisgründen wird die Textform empfohlen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Vertragssprache ist Deutsch.

Anlage 1 – Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (T. Korkmaz Rohr und Kanalreinigung, Inhaber: Tolga Korkmaz, Molchstraße 16, 12524 Berlin, Telefon 0176 61 47 98 20, E-Mail info@korkmaz-haustechnik.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Anlage 2 – Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: T. Korkmaz Rohr und Kanalreinigung, Inhaber: Tolga Korkmaz, Molchstraße 16, 12524 Berlin, E-Mail: info@korkmaz-haustechnik.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

______________________________________________________________________

______________________________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________________________

Name des/der Verbraucher(s): _______________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________________

______________________________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________

Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Anlage 3 – Verlangen auf vorzeitigen Leistungsbeginn

(Nur für Verbraucher. Bitte ausfüllen, wenn die Arbeiten vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen sollen.)

An: T. Korkmaz Rohr und Kanalreinigung, Inhaber: Tolga Korkmaz („Korkmaz Haustechnik“), Molchstraße 16, 12524 Berlin

Auftrag / Angebot Nr.: ____________________ vom: ____________________

Leistung: ______________________________________________________________

Ich verlange ausdrücklich, dass Korkmaz Haustechnik mit der Ausführung der oben bezeichneten Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

Mir ist bekannt, dass ich mein Widerrufsrecht verliere, wenn Korkmaz Haustechnik die Leistung vollständig erbracht hat. Mir ist ferner bekannt, dass ich bei einem Widerruf vor vollständiger Erbringung der Leistung einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen habe.

Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular habe ich erhalten.

Name: ______________________________________________________________

Anschrift: __________________________________________________________

Ort, Datum: ______________________ Unterschrift: ______________________